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Ausstellungsarchiv
Menschenschicksale
Die deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich
01.11.2012 bis 31.01.2013
Nach der sogenannten "Machtergreifung" Hitlers am 30. Januar 1933 wurde schon bald das "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit" vom 14. Juli 1933 erlassen, um die "rassenpolitischen" Ziele durchzusetzen. Ziel der Ausbürgerungsmaßnahmen dieses Gesetzes waren die in der Weimarer Republik eingebürgerten Juden und die im Ausland lebenden politischen Flüchtlinge.
Die 45 Schautafeln umfassende Ausstellung stellte anhand von Einzelschicksalen eindringlich den nationalsozialistischen Rassenwahn und die staatliche Willkür dar. Unter den Ausgebürgerten befanden sich auch zahlreiche Prominente wie Albert Einstein, Thomas Mann, Kurt Tucholsky oder Bertolt Brecht. Die amtlichen Entscheidungen ergingen unter dem prägenden Einfluss der NSDAP nach deren Vorgaben. Die Ausstellung zeigte den rücksichtslosen Missbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts durch die nationalsozialistischen Machthaber.
Hierzu hatte das heute für die Wiedereinbürgerung zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) zahlreiche Originaldokumente zusammengestellt. Sie stammten größtenteils aus Aktenbeständen, die die Alliierten beschlagnahmt hatten. Die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung von im Ausland lebenden ehemaligen Deutschen, denen in der Zeit des Nationalsozialismus die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, besteht seit 1949 (Art. 116, Abs. 2 des Grundgesetzes).